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Missverständliche Angaben bei der Plafonierung des MIV
22. April 2022

Missverständliche Angaben bei der Plafonierung des MIV


In der Forderung, den motorisierten Individualverkehr auf dem Stand von 2020 zu plafonieren. liegt ein Missverständnis vor, das sich aber nicht auf den Inhalt des Referendums auswirkt.


Der Gegenvorschlag unterstützt eine fortschrittliche Klimapolitik. Die Vorlage des Grossen Stadtrates geht dem Komitee aber in einigen Punkten zu weit. So bekämpft es beispielsweise übertriebene Forderungen wie Verbote von benzin- und dieselbetriebenen Fahrzeugen oder das das Verbot von nicht erneuerbarem Strom ab 2040.  


Auch die Reduktion des motorisierten Individualverkehrs um 15 Prozent gegenüber 2010 geht dem Komitee zu weit.  Das Komitee ist ebenfalls der Meinung, dass der MIV nicht zunehmen darf. Der Mehrverkehr soll durch öffentliche Verkehrsmittel, Fuss- und Veloverkehr abgewickelt werden. Hierzu beinhaltet der Gegenvorschlag einen Kompromiss, indem er das Aufkommen auf dem Stand von 2020 plafonieren will. In dieser Formulierung liegt ein Versehen vor. Das Jahr 2020 war coronabedingt ein Ausnahmejahr. Dass mit der Auslegung der Jahreszahl 2020 nun eine drastische Reduktion nötig wäre, war nicht die Absicht des Komitees.  Die Idee war, dass der Stand vor der Pandemie als neuer Richtwert für die Plafonierung herangezogen werden soll. In der Parlamentsdebatte bezogen sich die beiden Parteien auf die Zahlen aus dem Jahr 2019, welche auch im B+A standen. Die Zahlen für 2020 waren bei der Verabschiedung des B+A's noch nicht bekannt. Das Missverständnis wurde auch in der Vorprüfung des Gegenvorschlags durch die Stadtkanzlei nicht erkannt.


Juristische Abklärungen durch die Stadtkanzlei haben nun ergeben, dass die Auslegung dieses Absatzes im Reglement nach dem Willen der Antragsteller und dem mit dem Antrag verbundenen Zweck (und nicht nach dem Wortlaut) erfolgen soll. Entsprechend werden bei Annahme des Gegenvorschlags die Zahlen vor der Pandemie als Referenz gelten. Das Komitee wird deshalb am Fahrplan festhalten.


Mit dem Gegenvorschlag will das Komitee der Stadtbevölkerung eine griffige und umsetzbare Klima- und Energiestrategie als Alternative vorlegen. Damit will das Komitee verhindern, dass die Klimastrategie zu einem Scherbenhaufen wird. Denn diese Gefahr besteht aufgrund der teils extremen Forderungen sowie Verbote, für welche die Stadt Luzern nicht die notwendige Kompetenz besitzt.